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FAQ - Häufig gestellte FragenWelche Kosten kommen insgesamt auf mich zu?Unser Programmpreis enthält alle wesentlichen Leistungen. Hinzu kommen nur noch das Taschengeld, die Fahrtkosten für das Vorbereitungstreffen und Nachbereitungsseminar, die Kosten für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses und für Impfungen sowie für eine Privathaftpflichtversicherung (in den meisten Fällen bereits vorhanden). Zusätzlich fallen Kosten für die Beantragung eines Visums für Teilnehmer an den Programmen in Australien, Kanada, Ecuador, Südafrika und den USA an. Ausgaben für eine Schuluniform müssen diejenigen einrechnen, die an den Programmen in Australien, Irland, Ecuador und Südafrika teilnehmen.
Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?Ja, denn wir vergeben in begrenztem Umgang Teilstipendien: Bis maximal 1.000 € bei Teilnahme an einem unserer Schuljahresprogramme, bei kürzerer Programmdauer anteilsmäßig weniger. Die Vergabe der Teilstipendien richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens und den Eigenmitteln, die uns für die Förderung von Programmteilnehmern zur Verfügung stehen. Auf Anfrage schicken wir dir gern ein Formular zur Beantragung eines Teilstipendiums zu. Ein Schulbesuch im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert werden. Nähere Informationen erhältst du auf der BAföG-Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.das-neue-bafoeg.de) oder unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-223 63 41 bzw. 0800-BAFOEG1.
Wie geht's weiter, wenn ich mich für das Austauschprogramm beworben habe?Nach Erhalt der Bewerbung laden wir dich zu einem Vorstellungsgespräch ein, denn wir möchten dich gerne persönlich kennen lernen und uns ein Bild von deiner Eignung für das Programm machen. Das Vorstellungsgespräch wird von einem unserer Repräsentanten entweder direkt an deinem Wohnort oder aber in der Nähe durchgeführt. Nach dem Vorstellungsgespräch informieren wir dich schriftlich darüber, ob wir dich in das Programm aufnehmen können. Ist dies der Fall, dann schicken wir dir unsere ausführlichen Bewerbungsunterlagen zu. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Suche nach einer geeigneten Gastfamilie und für die Anmeldung an einer Schule in deinem Gastland. Es ist daher wichtig, dass du die Formulare sorgfältig ausfüllst und darin möglichst viel von deiner Persönlichkeit zum Ausdruck bringst. Sollten besondere Erfordernisse bezüglich der Platzierung im Gastland bestehen, so halte bitte Rücksprache mit uns. Unsere Partnerorganisationen sind grundsätzlich bemüht, spezielle Wünsche zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß dauert es in diesem Fall allerdings länger, bis eine passende Gastfamilie gefunden wird. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir für die Realisierung besonderer Anliegen keine Garantie übernehmen können und dass es daher nicht möglich ist, diese vertraglich zu fixieren.
Der Vertrag über die Programmteilnahme: Was ist zu beachten?Nach der Aufnahme ins Programm unterbreiten wir dir und deinen Eltern ein Vertragsangebot. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, indem du und deine Eltern uns unsere Vertragsofferte schriftlich bestätigen. Nach Abschluss des Vertrages händigen wir deinen Eltern einen Sicherungsschein aus. Danach wird eine Anzahlung in Höhe von 500 € (Langzeitprogramme) fällig. Der Restbetrag ist in drei gleich hohen Raten vor der Ausreise ins Gastland zu begleichen. Für den Fall der Fälle informieren unsere Geschäfts- und Teilnahmebedingungen über die Bedingungen des Rücktritts vom Vertrag. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es gegebenenfalls sinnvoll ist, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, falls du den Auslandsaufenthalt nicht antreten kannst. Eine solche Reiserücktrittskostenversicherung können deine Eltern unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung in einem beliebigen Reisebüro abschließen.
Was muss ich vorab mit meiner Schule klären?Da du in Deutschland der Schulpflicht unterliegst, musst du einen zumeist formlosen Antrag auf Beurlaubung bei deiner Schule bzw. bei der zuständigen Schulbehörde stellen. Zu beachten sind dabei auch die Versetzungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes.
Wird der Schulbesuch im Ausland auch in Deutschland anerkannt?Dies ist zum einen davon abhängig, welche Fächer/Kurse du an der Schule in deinem Gastland belegst. Zum anderen gilt: Je besser deine schulischen Leistungen sind, umso größer ist auch die Chance auf Anerkennung des Schulbesuchs im Ausland. Vor Beginn des Austauschprogramms solltest du dich bei der Schulleitung darüber informieren, welche Auflagen du erfüllen musst. Dies wird nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
In meinem Gastland kenne ich eine Familie, die mich gerne aufnehmen möchte. Kann ich im Rahmen des ICX-Programms in diese Familie vermittelt werden?Grundsätzlich ja. Zunächst hängt dies allerdings davon ab, ob unsere Partnerorganisation in der betreffenden Region des Landes tätig ist, das heißt, ob dort eine Betreuung gewährleistet ist. Wenn ja, dann wird unsere Partnerorganisation überprüfen, ob die Familie die für die Aufnahme eines Austauschschülers erforderlichen Kriterien in materieller und ideeller Hinsicht erfüllt. Zugleich wird in Erfahrung gebracht, ob im Einzugsbereich der potentiellen Gastfamilie ein Schulplatz für einen Austauschschüler zur Verfügung steht. Sind auch diese Voraussetzungen erfüllt, dann steht der Vermittlung in die selbst benannte Gastfamilie nichts im Wege. Der Programmpreis reduziert sich in diesem Fall um 200 €.
Kann ich den Aufenthalt im Gastland verlängern, wenn es mir dort gut gefällt?Innerhalb eines Schuljahres kannst du den Aufenthalt in deinem Gastland problemlos verlängern. Vorausgesetzt, deine Gastfamilie, die dortige Schule, deine Eltern und unsere Partnerorganisation sind damit einverstanden. Bei einer Verlängerung fällt neben dem Differenzbetrag in mehreren Ländern eine zusätzliche Gebühr an. Genaue Angaben erhältst du auf Anfrage.
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